geprüfter Sachverständiger im Tätowier und Piercinghandwerk

"ich höre immer..."

wieder von Kunden die sich nicht trauen ihre Reklamationen vor zu bringen oder gerichtlich einzufordern.
 
Dabei hilft ein Sachverständigengutachten.
 
Mit nur wenig Aufwand lässt sich sagen in wie weit Forderungen berechtigt sind oder nicht.
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BERATUNG

Der erste Beratungstermin ist kostenlos.

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Einfach telefonisch oder per Email einen Termin vereinbaren und los geht’s!

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Das Gutachten wird per Festpreis abgerechnet.

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Über 20 Jahre Erfahrung im Bereich Tattoo- & Piercinghandwerk.

seriös und professionell

Kompetenter Service und Beratung

sachverstaendiger fuer tattoo und piercinghandwerk

WERDEGANG

Profitiere von meinem Know How.

Mit Berufserfahrung im Tätowierhandwerk seit 1999 und der beim BDSH (Bundesverband deutscher Sachverständiger im Handwerk) absolvierten Ausbildung zum Sachverständigen,stehe ich Ihnen bei Problemen mit verunglückten Tattoos und Piercings zur Seite.
 
Ich erstelle für Sie, bei Bedarf ein gerichtsverwertbares Gutachten um Ihre Ansprüche adäquat zu vertreten oder im Vorfeld außergerichtlich eine Einigung zu erzielen.
 
Als freier Gutachter vertrete ich auch Tätowierstudios, die ein Gutachten zur Qualitätsbestätigung benötigen um gestellte Forderungen abzuwägen.

Wie ist der Ablauf zumfertigen Privatgutachten?

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Bevor es an die eigentliche Begutachtung geht, ist eine ausführliche Beschreibung des Sachverhaltes, die zu der bemängelten Arbeit führte notwendig.
 
Daraus lässt sich schon im Vorfeld erkennen ob ein Gutachten sinnvoll ist oder nicht, da ein Gutachten immer unabhängig in seinem Ergebnis sein muss.
 
Auch leitet sich von diesen Informationen aus Wort und Bild, die zu stellende Gutachtenfrage ab. Z.B.: ist die gestochene Tätowierung fachgemäß ausgeführt worden oder gibt es eine Korrekturmöglichkeit der selben.
 
Die eigentliche Begutachtung findet dann im gemeinsamen Termin statt und wird schriftlich und bildlich dokumentiert.
 
Das fertige Gutachten wird dann innerhalb von 14 Werktagen erstellt und in gedruckter und gestempelter Version postalisch zugestellt. Eine Kopie in digitaler Form ist ebenfalls enthalten.